MAXCEI verpflichtet sich, Produkte zu vertreiben, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Die vorliegende Garantierichtlinie steht im Einklang mit der geltenden portugiesischen und europäischen Gesetzgebung, insbesondere mit dem Gesetzesdekret Nr. 84/2021, das die Europäische Richtlinie 2019/771 über Warenkaufverträge umsetzt.
Alle von Privatverbrauchern erworbenen Neuprodukte genießen eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 3 (drei) Jahren ab dem Lieferdatum, gemäß der geltenden Gesetzgebung.
Hinweis: Die Frist von 3 Jahren gilt für Käufe, die ab dem 1. Januar 2022 getätigt wurden, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets Nr. 84/2021. Für vor diesem Datum erworbene Produkte gilt die frühere Regelung (Gesetzesdekret Nr. 67/2003), die eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren vorsah.
Wird die Rechnung mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmens ausgestellt, fällt die Transaktion nicht unter den Verbraucherschutz. In diesen Fällen gilt das portugiesische Zivilgesetzbuch, wobei die Gewährleistungsfrist 6 Monate beträgt, sofern der Hersteller nicht vertraglich eine längere Garantie gewährt.
Gewerbliche Käufer sollten die herstellerspezifischen Garantiebedingungen prüfen, die in der Produktdokumentation oder im geltenden Liefervertrag angegeben sind.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt für alle von MAXCEI vertriebenen Produktkategorien. Je nach Produktart bestehen jedoch relevante Besonderheiten:
Elektronische Komponenten — einschließlich LED-Leuchtmittel, Sensoren, Steuergeräte und Einparkhilfen — sind durch die geltende gesetzliche Gewährleistung (3 Jahre B2C / 6 Monate B2B) gegen Herstellungs- und Konformitätsmängel abgedeckt.
MAXCEI weist auf die Bedeutung einer fachgerechten Installation durch eine qualifizierte Fachkraft hin. Zur Bearbeitung eines Gewährleistungsanspruchs bei elektronischen Komponenten kann die Vorlage einer von einer zertifizierten Werkstatt ausgestellten Montagerechnung verlangt werden, da eine unsachgemäße Installation gemäß der geltenden Gesetzgebung einen Ausschlussgrund darstellt.
Nichtelektronisches Zubehör (Lenkradbezüge, Schaltknäufe, Verkleidungen, Auspuffanlagen) und Verbrauchsmaterialien (Bremsbeläge, Wischerblätter, Filter) sind ebenfalls durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt.
Die Gewährleistung deckt ausschließlich Herstellungs- oder Konformitätsmängel ab. Verschleiß durch normale Nutzung ist nicht abgedeckt. Ein Bremsbelag, der nach 500 km bricht, stellt einen Qualitätsmangel dar; derselbe Belag, der nach längerer Nutzung abgenutzt ist, jedoch nicht.
Die Gewährleistung deckt insbesondere nicht ab:
Um die Gewährleistung geltend zu machen, senden Sie eine E-Mail an garantia@maxcei.pt mit folgenden Angaben:
Nach Prüfung der Reklamation wird MAXCEI, soweit zutreffend und innerhalb der gesetzlichen Fristen, die Reparatur, den Austausch, die Preisminderung oder die Vertragsauflösung vornehmen.
Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zusammen mit der E-Mail an garantia@maxcei.pt.
| MAXCEI — Gewährleistungsreklamationsformular | |
|---|---|
| Bestellnummer | |
| Kaufdatum | |
| Vollständiger Name | |
| Telefon | |
| Käufertyp | ☐ Privatperson (B2C) ☐ Unternehmen (B2B) |
| Umsatzsteuer-ID des Unternehmens (falls zutreffend) | |
| Referenz | Produktbeschreibung | Lieferdatum |
|---|---|---|
| Detaillierte Beschreibung des Mangels |
|---|
| Beigefügte Unterlagen (mit X markieren) | |
|---|---|
| Original-Kaufrechnung | |
| Fotos / Video des Mangels | |
| Montagerechnung einer zertifizierten Werkstatt (elektronische Komponenten) |
| Gewünschte Lösung (mit X markieren) | |
|---|---|
| Reparatur des Produkts | |
| Austausch gegen ein gleichwertiges Produkt | |
| Preisminderung | |
| Rückerstattung / Vertragsauflösung |
| Unterschrift des Kunden Unterschrift / Datum | Nur für MAXCEI Eingangsdatum: _______________ Geprüft von: _______________ Entscheidung: ☐ Angenommen ☐ Abgelehnt Angewandte Lösung: _______________ |